Unser Kerngeschäft
Benedetto Cotrugli hat schon 1458 das Buch « Libro dell’arte di mercatura » veröffentlicht und erklärt darin die Grundlagen der doppelten Buchführung. Diese haben sich seitdem kaum verändert. Der technische Fortschritt jedoch ist unaufhaltsam und verändert immer wieder die Arbeitsverhältnisse in der Buchhaltung. Das begann mit der Schreibmaschine, ging vom Taschenrechner über den PC und zentrale Datenbanken und wir sind nun soweit, dass die Buchhaltung heute zuverlässig, nahezu vollautomatisch und quasi in Echzeit erstellt werden kann.
Unser Mandanten kennen und schätzen uns seit vielen Jahren für unser Kompetenz in der Anwendung modernster Techniken und Programme. Alle hier beschriebenen Dienstleistungen sind das Ergebnis unser langjährigen Berufserfahrung und nutzen gleichzeitig den neusten Stand der Technik. Auch das genialste Programm wird diese Erfahung nicht kompensieren. Alle « klassischen Dienstleistungen », die hier beschrieben werden, sind in unserer Kanzlei mehr oder weniger digitalisiert und automasiert.
Buchhaltung
Jedes Unternehmen muss seine Bücher ordentlich führen damit sich der Unternehmer ein getreues Bild seiner wirtschaftlichen Situation machen kann. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe und bieten folgedne Leistungen an:
Wir erledigen die Verbuchung der Belege für Sie. Wahlweise durch einen unserer Mitarbeiter, mithilfe einer Cloud-Lösung, oder druch einen Roboter der halb- oder vollautomatisch für Sie bucht.
Wir generieren ein Plattform-unabhängiges Buchungsjournal mit dem Abbild Ihrer Buchhaltung in dem von der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Format. Unsere Kanzlei stellt sicher, dass diese Datei vollständig, schlüssig und glaubwüdig ist. Ferner sorgen wir dafür, dass alle Datenquellen, die in die Buchhaltung importiert werden, sich auch in dieser Datei ohne Fehler wiederfinden. Dieses Journal ist universal lesbar (und ist die Grundlage für die FEC-Datei) Wir dokumentieren und speichern dieses FEC bis zum Eintreteten der Verjährung für Sie.
Unsere Kanzlei erstellt Ihren Jahresabschluss und Herr Stefan ENGLER, in seiner Eigenschaft als Mitglied der Steuerberaterkammer erteilt einen Bestätigungsvermerk. Wenn Ihr Unternehmen teilweise oder vollständig digitalisiert ist, stellen wir sicher, dass Sie trotzdem alle Anforderungen an eine ordnungsmässige Buchhaltung erfüllen.
Das Gesetz schreibt die Dokumentierung aller Ihrer Buchungsvorgänge in Form einer Prüfspur (Piste d’Audit Fiable - PAF) vor. Diese Prüfspur muss die Nachvollziehung aller Buchungen ermöglichen, jederzeit verfügbar sein und darf nicht mehr geändert werden können. Engler+associés ist Ihr idealer Partner Ihnen bei der Konzeption und Erstellung dieser PAF behilflich zu sein. Dabei spielt es keine Rolle ob Ihre Buchhaltungsabteilung weitgehend digitalisiert und verteilt arbeitet.
Wir bieten ferner folgende Zusatzleistungen an: fortlaufene Konsistenzprüfung der automatisierten Datenflüsse und Konfiguration und Optimeirung der Belegflüsse in einem digitalisietren Arbeitsumfeld.
Steuerberatung
Die Kanzlei ENGLER + associés ist insbesondere auf die deutsch-französische Steuerberatung spezialisiert. Wir beraten unsere Mandatschaft seit 30 Jahren in allen Fragen zum grenzüberschreitenden Steuerrecht und zur Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommen. Dazu bieten wir Ihnen an :
Gerade Einspruchverfahren beim französischen Finanzamt können wir für Sie führen, um eine Doppelbesteuerung abzuwenden, um Überzahlungen zurückzufordern oder um einen Antrag auf aussordentlichen Erlass von Versäumniszuschlägen wegen Fristversäumnis zu stellen. Wir kommunizieren seit langer Zeit mit dem Finanzamt für beschränkt Steuerpflichtige in Noisy-Le-Grand und sind dort bekannt. Wir können dadurch viele Blockadesituationen lösen.
Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Unsere Abteilung für Lohnbuchhaltung ist stets auf dem neusten Stand des französischen Arbeitsrechts und kennt die voraussichtlichen Neuregelungen wodurch Sie mit uns, als französischer Arbeitsnehmer, stets alle Ihre Erklärungspflichten erfüllen. Ferner sind wir insbesondere auf Fragen der grenzüberschreitenden Sozialversicherung und die Vermeidung von Doppelbelastungen spezialisiert. Wir begleiten unsere Mandanten ebenfalls bei Sozialversicherungsprüfungen und in Einspruchsverfahren bei den Kassen. Schliesslich begleiten wir Sie bei dem Meldeverfahren von nach Frankreich entsendeten Mitarbeitern.
Mein Video zum Coronavirus
Unser Dienstleistungsangebot auf diesem Gebiet umfasst folgende Leistungen :
Und ganz allgemein sind wir stets an Ihrer Seite um die auftrtenden Probleme für Sie zu lösen
Juristische Sekretariatsarbeiten
Wie alle französischen Steuerberatungsgesellschaften, bietet unsere Kanzlei Ihnen die Unterstätzung bei folgenden Gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen an:
Wenn Sie ein "start-up" gründen oder schon ein Unternehmen haben, unsere Dienstleistung sind für Sie gemacht und wir helfen Ihnen in allen Phasen rund um die Gründung und die Suche von Investoren. Wir begleiten Sie auch bei einem ICO oder einem STO und können Sie für die Teilnahme an Investor-Wettbewerben fit machen.